Immer wieder werden in Berlin handwerkliche Arbeiten an öffentlichen Einrichtungen im Rahmen sogenannter Vergabe-AGH abgewickelt. Grundsätzlich gilt auch für diese Arbeiten, dass geltende Mindestlohntarife für alle Beschäftigten einzuhalten sind.
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Die 13 ostdeutschen Handwerkskammerpräsidenten verlangen eine genaue Überprüfung öffentlich geförderter Beschäftigung. Im Rahmen einer Tagung am 11. Juni 2010 in Berlin
verabschiedeten sie eine Resolution, in der sie fordern, die Verdrängung
regulärer Arbeitsplätze sofort zu beenden.
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Als Reaktion auf die jüngst veröffentlichte „Stellungnahme des Berliner Beirats für Familienfragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Berlin“ bekennen sich IHK Berlin, Handwerkskammer Berlin und DGB Bezirk Berlin-Brandenburg mit dieser Deklaration ausdrücklich zu den Empfehlungen einer demografiebewussten Personalpolitik in Unternehmen und verpflichten sich zu eigenen Aktivitäten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Geschlechtergerechtigkeit in kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen in Berlin nachhaltig fördern.
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