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Technische/-r Fachwirt/-in (HWK)
Beim Technischen Fachwirt (HWK) handelt es sich um ein Fortbildungsangebot der Handwerkskammern. Technische Fachwirte (HWK) nehmen eine Schnittstelle zwischen Büro und gewerblich-technischem Leistungsbereich ein. Sie sind ebenso für die Kunden- und Lieferantenbetreuung zuständig wie für die Auftragskalkulation und -gestaltung. Sie fungieren als Projektleiter, organisieren den betrieblichen Ablauf und kümmern sich um die technische Ausstattung eines Betriebes.
Zielgruppe der Fortbildung sind Gesellen und andere gewerblich-technische Fachkräfte sowie insbesondere angehende Meister/-innen, denen die Fortbildung als Teil III der Meisterprüfung angerechnet werden kann.
Die für die Prüfungszulassung notwendigen Anwenderkenntnisse in der EDV können parallel zum Lehrgang erworben werden.
Die Inhalte werden in einem Standardlehrgang in den Schulungsräumen der Handwerkskammer vermittelt. Der modulare Kursaufbau ermöglicht mehr Flexibilität beim Lernen. Inhalte diese Lehrgangs und die Prüfung entsprechen dem Teil III der Meisterprüfung. Folgende Module werden im Technischen Fachwirt angeboten und sind modular zu belegen
- Modul 1: Rechnungswesen und Controlling
- Modul 2: Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
- Modul 3: Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Die Module werden als Tages-, Abend- und Wochenendlehrgang angeboten.
Fördermöglichkeiten
- Finanzierung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG):Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (
Meister-BAFÖG) - können Teilnehmer an Meistervorbereitungskursen eine finanzielle Förderung beantragen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen. - Bildungsgutscheine für Qualifizierung im Handwerk (nach SGB III): Die Handwerkskammer Berlin ist ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bildungsgutscheine einzulösen.
Wenn Sie also an einer unserer Weiterbildungen teilnehmen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein. In Einzelfällen können Bildungsinteressierte ihren Bildungsgutschein für Weiterbildungskurse im Handwerk nutzen. - Fördermöglichkeiten für Soldaten: Gefördert werden können nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Soldaten auf Zeit während und nach Ihrer Dienstzeit und Grundwehrdienstleistende nach den Richtlinien zur Berufförderung für Grundwehrdienstleistende. Der Antrag muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst gestellt werden.
- Begabtenförderung: Junge Handwerker/innen (Höchstalter 25 Jahre) können mit besonderen Leistungen in der Gesellenprüfung oder als Bundessieger im praktischen Leistungswettbewerb Anträge zur
Begabtenförderung stellen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Feststellung, ob Sie die Prüfung zum Technischen Fachwirt (HWK)/ zur Technischen Fachwirtin (HWK) ablegen können, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung stellen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen:
Zur Prüfung zugelassen wird, wer
- eine Gesellenprüfung im Handwerk oder einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat, und
- Anwenderkenntnisse in der EDV nachweist (Betriebs- und Kommunikationssysteme, Standardsoftware, Internetnutzung)
Nach erfolgter Zulassung kann die Anmeldung und Teilnahme am Lehrgang im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin erfolgen.
Die besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildung zum Technischen Fachwirt/ zur Technischen Fachwirtin mit allen weiteren Informationen zum Inhalt und Ablauf der Prüfung finden Sie hier.
Hier finden Sie den Zulassungsantrag:






