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Betriebswirt/in (HWK)

Der Betriebswirt (HWK) ist die zentrale Fortbildung des Handwerks oberhalb der Meisterebene. Die Prüfung zum Betriebswirt bietet gute Voraussetzungen für vielfältige Einsatzmöglichkeiten im handwerklichen Management. Sie können damit z. B. betriebswirtschaftliche Leistungsfunktionen in kleinen und mittleren Betrieben wahrnehmen.

Die Teilnehmer der Prüfung zum Betriebswirt sollen in der Lage sein, an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierte Entscheidungen in ihrem Unternehmen zu treffen und dadurch optimale Problemlösungen zu finden. Dazu werden vertiefende Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Personalmanagement sowie Recht und Steuern vermittelt.

Der Betriebswirt/in (HWK) ist die Aufstiegsfortbildung im Handwerk. Der Lehrgang basiert auf Grundlage eines Rahmenlehrplanes des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und ist bundeseinheitlich geregelt.

Zielgruppe:

  • Meister und Meisterinnen
  • Mitarbeiter/innen in klein- und mittleren Unternehmen mit meistergleichen Erfahrungen und Kenntnissen
  • Kaufmännische Führungskräfte in KMU

Themeninhalte:

  • Organisation und Planung
  • Marketing
  • Finanz- und Rechnungswesen / Controlling
  • Recht
  • Volkswirtschaft
  • Personalführung, Personalentwicklung

Termine und weiterführende Informationen zum Lehrgang:

Broschüre Betriebswirt (HWK)

Tageslehrgang (ca. 4 Monate)
montags bis freitags von 8 bis 15.45 Uhr
BW 1/10  vom 15. März bis 16. Juni 2010

Abendlehrgang (ca. 10 Monate)
montags und mittwochs jeweils von 17 bis 20.45 Uhr sowie 14 tägig samstags von 8 bis 17 Uhr
BW 2/10 vom 8. März bis 11. Dezember 2010

Wochenendlehrgang (ca. 8 Monate)
freitags von 13 bis 21 Uhr und samstags von 8 bis 16.30 Uhr
Termin: Herbst 2010

Eine Förderung nach SGB III ist möglich / Maßnahme-Nr.: 962-6364-2009 

Fördermöglichkeiten

  • Finanzierung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (Meister-BAFÖG) - können Teilnehmer an Meistervorbereitungskursen eine finanzielle Förderung beantragen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen.
  • Bildungsgutscheine für Qualifizierung im Handwerk (nach SGB III): Die Handwerkskammer Berlin ist ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bildungsgutscheine einzulösen.
    Wenn Sie also an einer unserer Weiterbildungen teilnehmen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.
    In Einzelfällen können Bildungsinteressierte ihren Bildungsgutschein für Weiterbildungskurse im Handwerk nutzen.
  • Fördermöglichkeiten für Soldaten: Gefördert werden können nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Soldaten auf Zeit während und nach Ihrer Dienstzeit und Grundwehrdienstleistende nach den Richtlinien zur Berufförderung für Grundwehrdienstleistende. Der Antrag muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst gestellt werden.
  • Begabtenförderung: Junge Handwerker/innen (Höchstalter 25 Jahre) können mit besonderen Leistungen in der Gesellenprüfung oder als Bundessieger im praktischen Leistungswettbewerb Anträge zur Begabtenförderung stellen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Feststellung, ob Sie die Prüfung zum Betriebswirt/ zur Betriebswirtin ablegen können, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zulassung stellen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen:

  • eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk

Nach erhaltener Zulassung kann die Anmeldung und Teilnahme am Lehrgang im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin erfolgen.

Die besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Betriebswirt/ zur Betriebswirtin (HWK) mit allen weiteren Informationen zum Inhalt und Ablauf der Prüfung finden Sie hier.

Hier finden Sie den Zulassungsantrag:

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