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Ausbildereignungsprüfung
Das Handwerk in Deutschland leistet einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung nachfolgender Generationen. Die Ausbildereignungsprüfung sorgt für eine Qualifikation der Ausbilder und vermittelt ihnen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Die zukünftigen Ausbilder lernen das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren des gesamten Ablaufes einer Ausbildung. Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Befähigung ist für eine Ausbildungsberechtigung in zulassungspflichtigen Handwerken grundsätzlich notwendig. In zulassungsfreien Handwerken oder handwerskähnlichen Gewerben müssen die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse derzeit dagegen nicht durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
Die Ausbilder-Eignungsverordung (entspricht Teil IV der Meistervorbereitung) wird vom Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer als Tages-, Abend- und Wochenendlehrgang oder als Alternative in sieben Tagen mit intensivem Selbststudiumanteil angeboten.
Lehrgangsinhalte
- Allgemeine Grundlagen
- Ausbildung planen
- Auszubildende einstellen
- Am Arbeitsplatz ausbilden
- Lernen fördern
- Gruppen anleiten
- Ausbildung beenden
Fördermöglichkeiten
- Finanzierung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (
Meister-BAFÖG) - können Teilnehmer an Meistervorbereitungskursen eine finanzielle Förderung beantragen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen. - Bildungsgutscheine für Qualifizierung im Handwerk (nach SGB III): Die Handwerkskammer Berlin ist ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bildungsgutscheine einzulösen.
Wenn Sie also an einer unserer Weiterbildungen teilnehmen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.
In Einzelfällen können Bildungsinteressierte ihren Bildungsgutschein für Weiterbildungskurse im Handwerk nutzen. - Fördermöglichkeiten für Soldaten: Gefördert werden können nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Soldaten auf Zeit während und nach Ihrer Dienstzeit und Grundwehrdienstleistende nach den Richtlinien zur Berufförderung für Grundwehrdienstleistende. Der Antrag muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst gestellt werden.
- Begabtenförderung: Junge Handwerker/innen (Höchstalter 25 Jahre) können mit besonderen Leistungen in der Gesellenprüfung oder als Bundessieger im praktischen Leistungswettbewerb Anträge zur
Begabtenförderung stellen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Feststellung, ob Sie die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen können, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zulassung stellen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Gesellen- oder Abschlussprüfung oder
- sonstiger Nachweis der fachlichen Eignung im Sinne von § 30 Berufsbildungsgesetz. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner auf.
Nach erhaltener Zulassung kann die Anmeldung und Teilnahme am Lehrgang im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin erfolgen.
Die besondere Rechtsvorschrift für die Ausbilder-Eignungsverordnung mit allen weiteren Informationen zum Inhalt und Ablauf der Prüfung finden Sie hier:
Hier finden Sie den Zulassungsantrag:






