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Rehabilitation
Für die Rehabilitation von Menschen mit gesundheitlichen Problemen, sind je nach Einschränkung unterschiedliche Träger zuständig, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben die Rehabilitation selbstständig und vollständig wahrnehmen. Zur Rehabilitation muss der Träger in jedem Einzelfall einen Rehabilitationsgesamtplan erstellen, der alle Maßnahmen und Schritte zur vollständigen und dauerhaften Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft umfasst.
Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen an, welcher Träger der Rehabilitation für welchen Fall der Rehabilitation zuständig ist:





