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Inkasso für Mitgliedsbetriebe
In enger Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bietet die Handwerkskammer Berlin ihren Mitgliedsbetrieben eine Dienstleistung für den Einzug von Forderungen. Diese Inkassostelle übernimmt es, den säumigen Schuldner anzumahnen und das Inkasso abzuwickeln. Dieser Service der Inkassostelle gilt allerdings ausschließlich für Mitglieder der Handwerkskammer Berlin!
Für eine schnelle und komfortable Abwicklung gibt es ein einfaches Online-Formular, in welchem Angaben über Schuldner, Gläubiger sowie Höhe und Art des Anspruchs gemacht werden. Nach erfolgter Eingabe können die Daten elektronisch an die Inkassostelle versandt werden. Diese beginnt innerhalb von 24 Stunden mit der Bearbeitung und fordert vom Auftraggeber schriftlich die Erteilung einer Vollmachtsurkunde an.
Zahlt der Schuldner infolge des Inkassoverfahrens, hat er sämtliche Kosten zu tragen. Bleibt das Inkassoverfahren hingegen erfolglos, müssen Sie als Gläubiger für die Kosten aufkommen. Für diesen Fall hat die Handwerkskammer Berlin kostengünstige Pauschalen ausgehandelt. Einen Überblick finden Sie nach Starten des Online-Formulars.
Inkasso Online-Formular
Dieser Service steht nur Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer nach Anmeldung über den Mitgliederbereich (oben rechts neben der Suche) zur Verfügung.
Inkasso-Vordruck zum Download
Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich das Auftragsformular der Inkassostelle der Handwerkskammer herunterzuladen und auf Basis der geltenden günstigen Konditionen einen konkreten Auftrag zum Forderungseinzug zu erteilen. Das sich selbst erklärende Formular muss nur ausgefüllt, die erbetenen Informationen zusammen gestellt und an die Rechtsanwaltskanzlei geschickt werden .
Inkassoformular zum herunterladen:
Dieser Service steht nur Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer nach Anmeldung über den Mitgliederbereich (oben rechts neben der Suche) zur Verfügung.




