
Neuregelung der Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge ab 2012
Keine Verlängerung der Ausnahmeregelungen zu den Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe nach VOB/A und VOL/A
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung haben Ende Dezember 2011 ein neues Gemeinsames Rundschreiben zum Vergabe- und Vertragswesen mit der Bezeichnung 07/2011 herausgegeben.
Darin weisen sie darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2012 keine Verlängerung der Ausnahmeregelungen zu den erhöhten Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben nach VOB/A und VOL/A erfolgt, wie sie im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II (K II) galten.
Fortan werden wieder die Wertgrenzen der VOB/A und VOL/A (Fassung von 2009) den öffentlichen Auftragsvergaben zugrunde gelegt.
Das Rundschreiben mit den Einzelheiten zu den neu definierten Wertgrenzen finden Sie hier zum Download:
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