Öffentliches Auftragswesen

Neuregelung der Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge ab 2012

Keine Verlängerung der Ausnahmeregelungen zu den Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe nach VOB/A und VOL/A: Fortan werden wieder die Wertgrenzen der VOB/A und VOL/A (Fassung von 2009) den öffentlichen Auftragsvergaben zugrunde gelegt. mehr

Vereinfachte Reparaturabrechnung - VERA

Der Preisdruck im Berliner Bau- und Ausbauhandwerk ist enorm, zumal auch die öffentlichen Auftraggeber - eine wesentliche Umsatzstütze des Handwerks - selbst unter starken Sparzwängen stehen. mehr

Öffentliche Aufträge

Jedes Jahr kaufen öffentliche Auftraggeber, das heißt Behörden, staatliche, halbstaatliche, kommunale oder andere öffentliche Betriebe und Einrichtungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von Hunderten von Milliarden Euro. Erschließen Sie sich neue Märkte. Doch Vorsicht: Informieren Sie sich vorher über die Fallstricke, denn kleinste Fehler führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. mehr

Berliner Frauenförderverordnung

Die Berliner Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV) betrifft alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € und alle Bauaufträge ab einem Auftragswert von 200.000 €. mehr

Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis

Die Abkürzung ULV steht für den Begriff "Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis". Das ULV (für Bauaufträge) hat für die auftragsvergebenden Stellen den Vorteil, dass die Leistungsfähigkeit der hier aufgenommenen Betriebe vorgeprüft und positiv bewertet wurde. Bei einer mehr

Beschwerdemöglichkeiten

Seit dem 1.1.1999 haben Betriebe die Möglichkeit, öffentliche Auftraggeber bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen zu verklagen und gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen. mehr

Präqualifikation für Bauaufträge

Mittels des nationalen Präqualifikationsverfahrens soll jedes Unternehmen, das an öffentlichen Aufträgen interessiert ist, seine Eignung bzw. Leistungsfähigkeit und insbesondere seine Zuverlässigkeit i.S. des § 8 VOB/A gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erheblich reduzierten Kosten nachweisen können. mehr

Veröffentlichungen

Veröffentlichungen von Bauausschreibungen in Berlin, Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland und der EU mehr

 

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