
Zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1)
In den Berufen der Anlagen B1 der Handwerksordnung, den sogenannten zulassungsfreien Berufen, kann man sich ohne Meisterbrief und ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig machen. Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem, die Meisterprüfung als Vorbereitung auf die Selbstständigkeit abzulegen.
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