Aktueller Wertungsstatus

KfW-StartGeld

Mit dem KfW-Gründerkredit - StartGeld bietet die KfW Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Förderkredite mit günstigen Konditionen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland an.
Der KfW-Gründerkredit - StartGeld wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde.

Wer kann Anträge stellen?

Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen.

Was wird mitfinanziert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Mitfinanziert werden z. B.

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung der oben genannten Lager) bis maximal insgesamt 30.000 Euro.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 100.000 Euro (Investitionen und Betriebsmittel). Der Investitionsbetrag kann über 100.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag
mit eigenen Mitteln finanziert wird. Der Antragsteller soll vorhandene eigene Mittel einbringen. Die Höhe der Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.

Kreditbetrag:

Maximal 100.000 Euro

KfW-Gründerkredit - StartGeld darf zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 100.000 Euro (Betriebsmittel maximal insgesamt 30.000 Euro) nicht übersteigt. Voraussetzung für eine zweite Antragstellung ist, dass das Investitionsvorhaben, welches mit Bewilligung des
Erstantrags finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Betriebsmittel eingesetzt wurden sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt ist. Bereits gewährte Darlehen aus dem Programm KfWStartGeld
(Programmnummer 061) werden auf den Betrag von maximal 100.000 Euro angerechnet.

Weitere ausführliche Informationen zum KfW-StartGeld, die aktuellen Konditionen und Antragsformulare finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der KfW-Bankengruppe.

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Kontakt

Ulrich Strobl
Dipl.-Kfm.
  +49 30 259 03 - 463  
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