Gründungsablauf - 10 Schritte zur Existenzgründung

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Ein Gründungsvorgang ist sehr komplex und immer sehr individuell. Insofern kann hier nur eine exemplarische Darstellung wichtiger Schritte im Gründungsablauf eines Einzelunternehmens erfolgen. Ein solcher erster Überblick über die notwendigen Stationen einer Existenzgründung kann keinesfalls die persönliche Beratung durch einen Experten ersetzen.

1. Betriebsberatung

Nutzen Sie die Möglichkeit zum kostenlosen, persönlichen Beratungsgespräch bei der Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin.

2. Hausbank

Klärung und Deckung des Kapitalbedarfs und der Finanzierung vor Beginn des Gründungsvorhabens

  • Höhe der notwendigen Investitionen
  • Betriebsmittelbedarf
  • Öffentlich geförderte Darlehn
  • Meistergründungsprämie
  • Hausbankdarlehn

3. Handwerksrolle

Eintragung in die Handwerksrolle eines zulassungspflichtigen (Anlage A der HWO) oder eines zulasungsfreien Handwerks (Anlage B1 der HWO) bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der HWO) der Handwerkskammer Berlin. Die Eintragung ist kostenpflichtig.

Die Handwerks- bzw. Gewerbekarte wird direkt ausgehändigt oder zugesandt.

4. Gewerbeamt

Die Gewerbeanzeige erfolgt beim zuständigen Bezirksamt, Abteilung Wirtschaft (Gewerbeamt) des Betriebsstandorts. Dort müssen Sie die Eintragungsbestätigung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe vorlegen.

5. Finanzamt

Das zuständige Finanzamt wird von der Gewerbeanmeldung automatisch benachrichtigt, erteilt eine Steuernummer und übersendet einen Betriebsfragebogen, der neben persönlichen Angaben auch detaillierte Auskünfte zu dem Gewerbe, z.B. Art der Tätigkeit, Umsatz- und Gewinnerwartung, abfragt. Auf Grundlage der Daten wird vom Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen zur Einkommen- und Gewerbesteuer bestimmt. Füllen Sie diesen Fragebogen ggf. gemeinsam mit Ihrem Steuerberater aus.

6. Meldeverfahren Sozialversicherung - 
    Betriebsnummer

Eine Betriebsnummer benötigen Sie, sofern Sie Arbeitnehmer beschäftigen wollen. Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung werden mittels der Betriebsnummer verschlüsselte Daten zur Tätigkeit der Beschäftigten erfragt. Die Betriebsnummer wird auf den Versicherungsnachweisen der Mitarbeiter eingetragen.

Zuständig für die Vergabe der Betriebsnummer ist der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.

Weitere ausführliche Informationen zum Betriebsnummern-Service erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

 

7. Versicherungen für Selbständige

  • Krankenversicherung: privat oder gesetzlich (Allg. Ortskrankenkassen AOK, Innungskrankenkassen IKK, Ersatzkassen), am besten mit Krankentagegeld. Wer vor der Gründung einer gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer angehörte, kann die Mitgliedschaft fortführen. Dies muß in der Regel innerhalb eines Monats nach Gründung erfolgen.
  • Rentenversicherung: In die Handwerksrolle nach Anlage A der HWO (zulassungspflichtige Handwerke) eingetragene Handwerker unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Dies betrifft bei Einzelunternehmen alle in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebsinhaber, die eine handwerksrechtliche Qualifikation besitzen, und bei Personengesellschaften ebenfalls nur diejenigen Gesellschafter, die über eine handwerksrechtliche Qualifikation verfügen. Von der Rentenversicherungspflicht kann man auf Antrag befreit werden, sofern für 18 Jahre (216 Monate) Beitragszahlungen nachgewiesen werden können. Junghandwerkern (bis 3 Jahre nach Gründung) kann auf Antrag eine Halbierung des Regelbeitrages eingeräumt werden (aktuelle Beitragssätze können bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin erfragt werden). Die Rentenversicherungspflicht gilt nicht für die in die Handwerksrolle nach Anlage B1 der HWO (zulassungsfreie Handwerke) eingetragenen Handwerker und das handwerksähnliche Gewerbe.
  • Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung: privat oder über die Berufsgenossenschaft. Bei einigen gefahrgeneigten Gewerken besteht unter Umständen eine Pflichtmitgliedschaft des Unternehmers bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Versicherungsschutz besteht gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten.

8. Versicherungen für den Betrieb

  • Betriebshaftpflicht: Haftet für Schäden, die Sie oder Ihre Arbeitnehmer bei der betrieblichen Tätigkeit Dritten zufügen. Der Abschluss dieser Versicherung ist ratsam.

  • Feuer-, Wasser-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- und Glasbruch-, Maschinen-, Transport-, Schwachstromversicherungen etc.

  • Rechtsschutzversicherung: Gedeckt sind Kosten aus rechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten (z.B. Verkehrs-, Schadenersatz-, Arbeits- und Sozialrechtschutz). Auseinandersetzungen mit säumigen Kunden sind in der Regel ausgeklammert.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Muss der Geschäftsbetrieb aufgrund von besonderen Ereignissen oder Schadensfällen vorübergehend ruhen, werden die Kosten bis zur Weiterführung des Betriebes und der entstandene Gewinnausfall ersetzt.

9. Versicherungen für die Mitarbeiter

Als Arbeitgeber zahlen Sie (mit Ausnahme des gesetzlichen Sonderbeitrags für Arbeitnehmer von 0,9%) die Hälfte der Sozialabgaben Ihrer Arbeitnehmer für die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung an die zuständigen Krankenversicherungen. Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern sind verpflichtet, Beiträge in die Lohnfortzahlungsversicherung zu leisten, welche die Kosten des krankheitsbedingten Ausfalls eines gewerblichen Arbeitnehmers in den ersten 6 Wochen bis zu max. 80% übernimmt.

Berufsgenossenschaft: Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern ist die Anmeldung innerhalb von 8 Tagen vorzunehmen.

Die Sozialkassen der Bauwirtschaft beinhalten die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie die Zusatzversorgungskasse, die für die gesamte Bauwirtschaft die Urlaubszahlungen, den Lohnausgleich (Ausgleichszeitraum in der Winterperiode - 24.12. bis 1.1.), die Kosten für Berufsausbildung sowie die zusätzliche Altersversorgung und den Vorruhestand abwickeln. Daneben gibt es noch besondere Zusatzversorgungskassen, so z. B. für das Dachdeckerhandwerk, den Gerüstbau, für Steinmetze und Maler.
Im Baubereich fallen daher ca. 20% zusätzliche Lohnnebenkosten an.

10. Handwerksinnungen

Die Mitgliedschaft in einer Handwerksinnung ist freiwillig.

Handwerksinnungen sind freiwillige Zusammenschlüsse und Interessenvertretungen der selbständigen Handwerker des gleichen Handwerks oder einander fachlich nahestehender Handwerke. Wie die Handwerkskammern sind sie Körperschaften öffentlichen Rechts.

Die Aufgaben der Innungen bestehen in:

  • der Förderung und Vertretung der gemeinsamen gewerblichen Interessen des Handwerks innerhalb ihres Bezirks gegenüber der Öffentlichkeit und staatlichen Stellen
  • der Informationsvermittlung in fachlichen, arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Belangen für die Mitglieder
  • der Unterstützung der Mitgliedsbetriebe bei der Ausbildung von Lehrlingen und der eigenen fachlichen Weiterbildung, teilweise der Unterhaltung überbetrieblicher Lehrwerkstätten
  • der Abnahme von Gesellenprüfungen
  • der außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Innungsbetrieben und Kunden
  • der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie
  • der Mitwirkung an Tarifvereinbarungen über die Fachverbände.

Innungsbetriebe unterliegen der Tarifbindung. Aber auch für Nichtmitglieder der Innung gelten die tarifvertraglichen Lohn- und arbeitsrechtlichen Regelungen, sofern der Tarifvertrag vom Arbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Informationen zu Tarifverträgen, -löhnen und -geltungsbereichen haben entweder die zuständigen Innungen oder das Gemeinsame Tarifregister für Berlin und Brandenburg, das über die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen von Berlin erreicht werden kann.

Diese kurzen und allgemein gehaltenen Ausführungen können nur erste Informationen und Orientierungshilfen für die Gründung eines Handwerksbetriebes vermitteln. Nutzen Sie für weitere, ausführlichere Informationen zur Existenzgründung das Beratungsangebot der Betriebsberatung Ihrer Handwerkskammer.

 

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