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Aktueller Wertungsstatus

Gründercoaching Deutschland

Mit dem Programm Gründercoaching Deutschland (GCD) unterstützt die KfW-Mittelstandsbank Beratungsförderung für junge Unternehmerinnen und Unternehmer in zwei Fördervarianten. Bis zu 90% Zuschuss für eine Unternehmensberatung sind möglich. Im Rahmen des Coachings beraten bei der KfW-Mittelstandsbank gelistete Unternehmensberater zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organsiatorischen Fragen, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern beitragen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Die Handwerkskammer Berlin ist zuständiger Regionalpartner der KfW-Mittelstandsbank für die Antragstellung von Berliner Handwerksbetrieben und Unternehmen, die handwerksähnliche Tätigkeiten ausführen.

Auch Angehörige der freien Berufe können sich mit ihrem Antrag auf Gründercoaching Deutschland an die Handwerkskammer Berlin wenden.

ÄNDERUNG ab 01.09.2010:

  • Für die Bearbeitung von Anträgen von Angehörigen der freien Berufe erhebt die Handwerkskammer Berlin ein Entgelt von 59,50 Euro (50,00 Euro zzgl. 9,50 Euro Mwst.).
    Die Bearbeitung von Anträgen von Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer Berlin erfolgt nach wie vor entgeltfrei.

Beim Gründercoaching Deutschland handelt es sich um eine Förderung, die sich an 

  • bereits bestehende kleine und mittelständische Unternehmen richtet,
  • deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt;
  • die in Deutschland ansässig sind und
  • deren Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen: 

  • im Vorgründungsbereich;
  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben;
  • die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten und die Erarbeitung von EDV-Software betreffen;
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen beinhalten;
  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden und
  • für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Hierfür steht das Instrument des Runden Tisches zur Verfügung.

Die Förderung setzt immer die vorherige Antragstellung, eine Coachingempfehlung des Regionalpartners (Handwerkskammer Berlin) sowie eine Coachingzusage der KfW-Mittelstandsbank (KfW) voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Die erste Fördervariante können Unternehmerinnen und Unternehmer innerhalb von fünf Jahren nach Gründung beantragen. Die Höhe des Zuschusses zu den Beratungskosten ist je nach regionaler Zugehörigkeit des Unternehmens unterschiedlich:

  • Für Berlin beträgt der Fördersatz 50%.
  • Förderfähig sind max. 800 EURO pro Tagewerk.
  • Das Gesamthonorar (Netto) darf die Bemessungsgrenze von 6.000 EURO nicht überschreiten.

In der zweiten Fördervariante können Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr nach ihrer Gründung eine erweiterte Förderung erhalten, sofern an sie

  • Gründungszuschuss (nach § 57 SGB III),
  • Einstiegsgeld (nach § 16b SGB II),
  • Regelleistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts (nach § 20 SGB II) oder
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (nach § 16c SGB II)

zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden oder wurden.

Für diese Existenzgründer kann

  • der Zuschuss maximal 90% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,- EUR (Netto) betragen.
  • Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800,- EUR, wobei ein Tagewerk 8 Stunden umfasst.
  • Das insgesamt vereinbarte Netto-Beraterhonorar darf 4.000,- EUR nicht überschreiten.

Folgende Kosten (Selbstbeteiligung) sind von der Unternehmerin/ dem Unternehmer selbst zu tragen:

  • der Eigenanteil am Beraterhonorar
  • die Fahrtkosten des Beraters
  • sonstige in der Beraterrechnung aufgeführten Nebenkosten sowie
  • die Mehrwertsteuer des gesamten Rechnungsbetrags.

Ablauf des Gründercoachings:

1. Sie füllen das Antragsformular auf Gründercoaching Deutschland auf den Internetseiten der KfW-Mittelstandsbank online aus.

Hier finden Sie einen Link zur Antragsplattform der KfW.

Bitte drucken Sie den erfassten Antrag aus.

2. Sie vereinbaren mit der Handwerkskammer Berlin, Abteilung Betriebsberatung als Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch, in dem sie ihr Unternehmen kurz vorstellen, die Fördervoraussetzungen klären und den Beratungsbedarf besprechen.

Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat unter der Tel.-Nr. 030 - 259 03 467.

3. Bringen Sie bitte zum Gesprächstermin folgende Unterlagen mit

  • ausgedruckter und unterschriebener Antrag mit de-minimis-Beihilfeerklärung im Original
  • Gewerbeanmeldung in Kopie
  • bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit: Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit bzw. des Job Centers im Original
  • bei Ausübung eines Freien Berufs: das Bestätigungsschreiben vom Finanzamt (mit Steuernummer und Steuerart) in Kopie
  • bei Gründung bzw. Übernahme einer Kapitalgesellschaft: eine Kopie des Handelsregisterauszuges und eine Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrags

Sind alle formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen erfüllt, spricht die Handwerkskammer Berlin eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars aus. Auf der Basis dieser Empfehlung entscheidet die KfW über die Gewährung des Zuschusses. Die Zusage wird der Antragstellerin/ dem Antragsteller schriftlich durch die KfW-Mittelstandsbank zugesandt.

Wichtig: Der Antrag auf den Zuschuss zum Gründercoaching ist unbedingt vor Abschluss eines Coachingvertrages mit  einem zugelassenen Berater über den Regionalpartner (z. Bsp. HWK Berlin) an die KfW-Mittelstandsbank zu richten und die Zusage abzuwarten.

4. Nach Zugang der schriftlichen Zusage durch die KfW obliegt dem Existenzgründer die Auswahl eines Gründercoaches aus der KfW-Beraterbörse. Der ausgewählte Gründercoach muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Mit diesem schließt der Existenzgründer einen Coachingvertrag ab, indem die Inhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Coachingzeitraum geregelt sind. Die KfW hat zur Gestaltung des Vertrags ein Muster auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt.
Der Coachingvertrag muss innerhalb von acht Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum) bei der Handwerkskammer Berlin vorliegen. Die Vertragsinhalte werden von der KfW hinsichtlich der Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Über das Ergebnis informiert die KfW erneut schriftlich.

Bei der Beantragung der besonderen Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit (Fördervariante 2) muss das Coaching innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Monaten nach Gründung des Unternehmens begonnen worden sein. Als Beginn der Maßnahme wird die Unterzeichnung des Coachingvertrages angesehen.

5. Der Coachingzeitraum erstreckt sich über maximal 12 Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Innerhalb dieser Frist muss das Coaching beendet und die Abrechnungsunterlagen vollständig (im Original oder als beglaubigte Kopie) beim Regionalpartner eingereicht werden:

  • schriftlicher Abschlussbericht (Muster auf den Internetseiten der KfW erhältlich)
  • Gesamtrechnung des Beraters
  • Kontoauszug als Nachweis der Zahlung des Eigenanteils an den Berater
  • ggf. Nachweis der Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung zur Förderung der Mehrwertsteuer
  • ggf. weitere Bewilligungsbescheid, wenn die KfW diese im Rahmen der Zusage nachgefordert hat.

Die KfW veranlasst dann die Auszahlung des Zuschusses.

Weitere Informationen zum Gründercoaching Deutschland finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der KfW-Mittelstandsbank.


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