Achtung: Alle öffentlichen Förderprogramme sind vor Beginn Ihres betrieblichen Vorhabens zu beantragen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
7.000 Euro (Basisförderung) & 5.000 Euro (Arbeitsplatzförderung): Handwerksmeistern, die in Berlin in dem Handwerk, in welchem sie die Meisterausbildung absolviert haben, einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich wesentlich an einem bestehenden Betrieb beteiligen wird vom Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie gewährt. weiterlesen
Der Handwerker-Sofortkredit gewährt einen einfacheren Zugang zu notwendigen Krediten.
Das stellen die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH, sechs Berliner Kreditinstitute und die
Handwerkskammer mit dem Handwerker-Sofortkredit sicher. weiterlesen
Maximal 10 Mio. Euro: Langfristige Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln oder zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin. weiterlesen
Maximal 500.000 Euro insgesamt je Antragsteller: Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens (Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung) bzw. Festigungsmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit - Nachrangdarlehn. weiterlesen
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) fördert auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Mit GRW-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen unterstützt. Nur Unternehmen, die ihre Erzeugnisse oder Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen können gefördert werden! Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. weiterlesen
Mit dem Programm Gründercoaching Deutschland (GCD) unterstützt die KfW-Mittelstandsbank Beratungsförderung für junge Unternehmerinnen und Unternehmer in zwei Fördervarianten. Bis zu 90% Zuschuss für eine Unternehmensberatung sind möglich. Über die Voraussetzugen und das Antragsverfahren können Sie sich im Folgenden informieren. weiterlesen
Mit den Investitionszulagengesetzen 2007 u. 2010 können im Land Berlin betriebliche Investitionen des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen bis 2013 weiter gefördert werden.
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Maximal 4 Mio. Euro pro Vorhaben: Langfristige Investitionen und Betriebsmittel (bis 20% der Investitionssumme) für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindesten 5 Jahren am Markt tätig sind. Bei Kapital für Arbeit und Investitionen handelt es sich um ein Finanzierungspaket bestehend aus einem klassischen Kredit und einem Nachrangdarlehn. weiterlesen
Maximal 250.000 Euro Direktdarlehen oder gff. auch Konsortialkredit über die Hausbank: Langfristige Finanzierung von Investitionen und damit im Zusammenhang stehenden Betriebsmitteln für Existenzgründung bzw. für Verlagerungen, Erweiterungen und Rationalisierungsmaßnahmen. Als Mikrokredit bis 25.000 Euro. weiterlesen
Maximal 50.000 Euro (Fremdfinanzierungsanteil): Investitionen und Betriebsmittel für Existenzgründer und kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte und einer Bilanzsumme oder einem Jahresumsatz von unter 10 Mio. Euro - KMU-Definition der EU). weiterlesen
Maximal 10 Mio. Euro: Mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Existenzgründer und bestehende Unternehmen. Vergünstigter Zinssatz für kleine und mittlere Unternehmen. weiterlesen