Aktueller Wertungsstatus

Meistergründungsprämie

Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen, die in Berlin in dem Handwerk, in welchem sie die Meisterausbildung absolviert haben, einen Betrieb

  • gründen
  • übernehmen oder
  • sich tätig an einem bestehenden Betrieb beteiligen,

wird vom Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie gewährt.

Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Prämie.

Ausnahme: Schornsteinfegermeister sind von der Beantragung der Meistergründungsprämie ausgenommen.

Antragsberechtigte Personen:

  • Antragsberechtigt sind Handwerksmeister, die sich innerhalb von 3 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen.

Art und Höhe der Förderung:

1. Die Meistergründungsprämie (Basisförderung) beträgt einmalig 7.000 Euro bei Gründung. Es handelt sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss.

2. Nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit im Rahmen der Meistergründungsprämie 5.000 Euro Arbeitsplatzförderung zu beantragen.

Bedingungen/Besonderheiten für die Beantragung der Basisförderung:

  • Es darf keine unselbstständige oder andere selbstständige Tätigkeit neben dem Handwerksbetrieb ausgeübt werden.
  • Die Selbstständigkeit muß mindestens 3 Jahre in Berlin bestehen bleiben.
  • Anträge sind vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen.

Bedingungen/Besonderheiten für die Beantragung der Arbeitsplatzförderung:

  • In den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit ist ein Arbeitsplatz für einen sozialversicherungspflichtige/n Arbeitnehmer/-in zu schaffen und der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dann über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zu beschäftigen
    oder
  • ein Ausbildungsplatz zu schaffen.
  • Antragsfrist: Der Antrag auf Arbeitsplatzförderung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der ersten 3 Jahre der Selbständigkeit zu stellen.

Antragstellung:

  • Anträge auf Meistergründungsprämie sind bei der Handwerkskammer Berlin, Abteilung Betriebsberatung, Blücherstraße 68, 10961 Berlin zu stellen.
  • Die ausführlichen Förderbedingungen entnehmen sie bitte den Richtlinen für die Förderung von Existenzgründungen im Handwerk (Meistergründungsprämie), kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vom 01.01.2012.

Richtlinien und Antragsformulare:

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Servicetelefon

 

Kontakt

Martin Klinn
  +49 30 259 03 - 471  
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EU Förderung

EU Förderung

Die Finanzierung der Meistergründungsprämie erfolgt zu 50 % durch europäische Fördermittel
und zu 50 % durch das Land Berlin.

 
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