
GRW - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Wer und was wird gefördert?
- Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) fördert auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft
- Mit GRW-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gefördert
- Nur Unternehmen, die ihre Erzeugnisse oder Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen werden gefördert
- Investitionen in das Anlagevermögen bei Existenzgründung im Zusammenhang mit der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, bzw. der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Betriebsstätte, bzw. der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor
- Die Förderung von gebrauchten, von immateriellen Wirtschaftsgütern und von Lohnkosten ist nur eingeschränkt möglich
- Eine Förderung von Ersatzinvestitionen und Fahrzeugen ist nicht möglich
Wie wird gefördert?
- Die GRW-Mittel werden als Zuschuss vergeben
- Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im C-Fördergebiet: Zuschuss bis zu 15 % für große bzw. max. 35 % für kleine und max. 25 % für mittlere Unternehmen
- Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet: Zuschuss bis zu 7,5 % für große und mittlere bzw. 15 % für kleine Unternehmen
- Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von der Größe Ihres Unternehmens, der Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung besonderer Struktureffekte und der Höhe anderer Subventionen (insbesondere der Investitionszulage) abhängig.
Weitere Detailinformationen finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Berlin unter GRW-Mittel.
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