Für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, stehen die Förderinstrumente Gründungszuschuss für Bezieher von Arbeitlosengeld I und Einstiegsgeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II zur Verfügung. Auch Coachingbedarf nach Beginn der Selbständigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen für zuvor Arbeitslose besonders gefördert werden.
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