
Einstiegsqualifizierung (EQ) mit HWK Zertifikat
Das Handwerk engagiert sich beim Ausbildungspakt
Die Einstiegsqualifizierung mit Handwerkskammer-Zertifikat ist eine Initiative des Handwerks im Rahmen des nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs.
Perspektiven für den Nachwuchs
Die Einstiegsqualifizierung erleichtert den Weg in eine geregelte Ausbildung. Jugendliche unter 25 Jahren, die am 31.10. des laufenden Jahres noch keine Lehrstelle gefunden haben, erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen.
Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich. Der Betrieb stellt zum Ende der Einstiegsqualifizierung eine differenzierte Beurteilung aus, mit dem der Jugendliche sich bewerben kann.
Eine gute Investition für den Betrieb
Auch die Handwerksbetriebe profitieren von der Einstiegsqualifikation:
Unternehmer können potentiellen Nachwuchs erst einmal kennen lernen. Sie sehen mehr als Schulzeugnisse aussagen und die Jugendlichen können zeigen, was in ihnen steckt. Der Betrieb hat die Möglichkeit durch Abbrüche freigewordene Ausbildungsstellen schnellstmöglich wiederzubesetzen.
So funktioniert die Einstiegsqualifizierung (EQ) in der Praxis:
- Qualifizierungsbausteine
Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation mehr als 118 Qualifizierungsbausteine entwickelt. Weitere 40 Bausteine sind in der Planung.
Die bereits entwickelten Bausteine finden sie auf der Internetseite der Zentralen Weiterbildungsstelle im Handwerk (ZWH). - Berufsschule
Für Jugendliche, die eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, besteht ab sofort eine Berufsschulpflicht. Der Berufsschulunterricht wird in den entsprechenden Fachklassen der jeweiligen Oberstufenzentren durchgeführt. Bislang gab es für die Einstiegsqualifizianten keine Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule. Deshalb war es weder dem Betrieb noch den Teilnehmern möglich, diese Ausbildungszeit anrechnen zulassen (max. 6 Monate). - Flexible Laufzeit
Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrages kann zwischen sechs und zwölf Monaten betragen. Dabei können verschiedene Qualifizierungsbausteine miteinander kombiniert werden. Idealerweise soll die Einstiegsqualifizierung so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes ein Teil der Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden. - Teile der Vergütung werden erstattet
Die örtlich zuständige Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Arbeitgebers monatlich nachträglich Teile der Vergütung bis max. 216,00 EUR und den pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 109,00 EUR. Die erforderlichen Anträge erhalten sie im Anhang.
Es muss eine Verwaltungsgebühr vom Betrieb in Höhe von 50,00 EUR gezahlt werden.
Abschluss mit Zertifikat
In einem betrieblichen Praxistest oder einem ähnlichen Verfahren können Teilnehmer das neu erworbene Wissen und Können unter Beweis stellen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten sie eine Beurteilung des Betriebes und ein Zertifikat der Handwerkskammer.
H I N W E I S:
Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden.
Für Ihre Antragstellung wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner der Handwerkskammer Berlin.
Weitere Informationen über die Einstiegsqualifizierung (EQ) finden Sie auf den Seiten des ZDH.
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