Zulassung/Anmeldung zur Prüfung

Um die Gesellen- oder Abschlussprüfung ablegen zu können, benötigen Sie eine Prüfungszulassung. Für Wiederholungsprüfungen genügt eine Anmeldung. Für Umschüler gelten die folgenden Informationen ebenso.

Wie gehen Sie vor?

Sie müssen die Prüfungszulassung bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. Antragsteller/in ist der/die Auszubildende. Als Antrag sind die Formulare der Handwerkskammer zu verwenden. Der Antrag ist sowohl vom/von der Auszubildenden als auch vom Ausbildungsbetrieb zu unterschreiben. Dem Antrag sind die notwendigen Unterlagen beizufügen. Diese entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Für Wiederholungsprüfungen reichen Sie auf dem Anmeldeformular der Handwerkskammer die Anmeldung bei Ihrer zuständigen Stelle ein.

Welche ist die für Sie zuständige Stelle?

Die Prüfungen werden je nach Beruf von unterschiedlichen Stellen durchgeführt. mehr

Welches ist das für Sie richtige Antrags- oder Anmeldeformular?

Je nachdem wo Sie Ihre Prüfung ablegen, benötigen Sie das entsprechende Anmeldeformular der zuständigen Stelle. mehr

 

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