
Prüfungen vor der Handwerkskammer Berlin oder einer Handwerksinnung in Berlin
Die Handwerkskammer Berlin legt zweimal jährlich maßgebliche Prüfungszeiträume und Anmeldefristen für die Gesellen- und Abschlussprüfungen bzw. den Teil 2 der gestreckten Prüfung fest.
Die konkreten Prüfungstermine erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Stelle (Handwerkskammer oder Innung). Die Prüfungstermine für die Zwischenprüfung und den Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung teilt Ihnen ebenfalls Ihre zuständige Stelle mit.
Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer zu Berlin
(Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei der Handwerkskammer Berlin registriert sind.)
Anmeldefristen
Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. der Antrag auf Zulassung zum Teil 1 der Abschlussprüfung ist jährlich wie folgt einzureichen:
- für die Frühjahrsprüfung bis zum 10.12. des Jahres
- für die Herbstprüfung bis zum 10.06. des Jahres
jeweils bei der Handwerkskammer Berlin eingehend.
Abschlussprüfung/Teil 2 der Abschlussprüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. zum Teil 2 der Abschlussprüfung ist jährlich wie folgt einzureichen:
- für die Sommerprüfung bis zum 20.02. des Jahres
- für die Winterprüfung bis zum 20.08. des Jahres
jeweils bei der Handwerkskammer Berlin eingehend.
Wiederholungsprüfungen
Es gelten die o. g. Termine.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für den jeweiligen Beruf finden Sie auf den Seiten der IHK.
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