
Allgemeines
Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung Prüfungen ablegen, um einen Gesellen- oder Berufsabschluss zu erwerben.
Zunächst ist je nach Ausbildungsdauer am Beginn oder vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung abzulegen.
Gegen Ende der Ausbildung wird dann je nach Beruf eine
- Gesellenprüfung (Prüfungen in einem Handwerksberuf) oder
- Abschlussprüfung (i. d. R. Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz)
abgelegt.
In einigen Berufen die sogenannte gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung durchgeführt. Statt der Zwischenprüfung wird bereits vor dem Ende des zweiten Lehrjahres der erste Teil der Prüfung absolviert. Der zweite Prüfungsteil wird gegen Ende der Lehrzeit abgelegt.
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