
Wichtige Hinweise
Förderrichtlinien 2010-2013
Für alle Berufsausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 01.06.2010 sind die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin vom 18. Mai 2010 (ABl. Nr. 21, S. 793 - 796 vom 28.05.2010) maßgeblich.
Antragsfrist
Bitte beachten Sie die Antragsfrist gemäß Abschnitt 4.1 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsvorschriften von 6 Monaten ab Beginn des Ausbildungsverhältnisses.
Dementsprechend müssen Förderanträge -zum Beispiel mit Ausbildungsbeginn zum 01.09.2012 spätestens am 28.02.2013 oder mit Ausbildungsbeginn zum 01.08.2012 spätestens am 31.01.2013- bei der Handwerkskammer eingehen.
Verspätet eingereichte Förderanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Antragstellung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich.
Antragstellung
Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zur Antragstellung!
Eine Übersicht der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Checkliste zum jeweiligen Fördertatbestand.
Formulare & Merkblätter zur Antragstellung
Allgemein
Verbundausbildung, 2.1 VwV
auswärtige Berufsschule in sog. Splitterberufen, 2.2 VwV
benachteiligte Jugendliche, 2.4 VwV
Frauen in sog. frauenatypischen Berufen, 2.5 VwV
Alleinerziehende, 2.6 VwV
Auszubildende aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen, 2.7 VwV
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