Aktueller Wertungsstatus

Wichtige Hinweise

Förderrichtlinien 2010-2013

Für alle Berufsausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 01.06.2010 sind die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin vom 18. Mai 2010 (ABl. Nr. 21, S. 793 - 796  vom 28.05.2010) maßgeblich. 

Antragsfrist

Bitte beachten Sie die Antragsfrist gemäß Abschnitt 4.1 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsvorschriften von 6 Monaten ab Beginn des Ausbildungsverhältnisses.

Dementsprechend müssen Förderanträge -zum Beispiel mit Ausbildungsbeginn zum 01.09.2012 spätestens am 28.02.2013 oder mit Ausbildungsbeginn zum 01.08.2012 spätestens am 31.01.2013- bei der Handwerkskammer eingehen.

Verspätet eingereichte Förderanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Antragstellung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich. 

Antragstellung

Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zur Antragstellung!

Eine Übersicht der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Checkliste zum jeweiligen Fördertatbestand.

Formulare & Merkblätter zur Antragstellung

Auszubildende aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen, 2.7 VwV

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Dipl.-Päd.
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