
Fördermöglichkeiten

- Foto: Erxleben, © Erxleben
Unternehmen können für die Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen mit Sitz im Land Berlin, bei der Ausbildung in sog. Splitterberufen und bei der Ausbildung bestimmter Zielgruppen (benachteiligte Jugendliche, frauenatypische Berufe, Alleinerziehende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen) gefördert werden.
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Fördervoraussetzungen und Förderhöhen in tabellarischer Form und zusätzlich die ausführlichen Richtlinien.
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