Hinweise zur Antragstellung

Allgemein

Anträge zur Förderung von Berufsausbildungsverhältnissen im Land Berlin können bei der Handwerkskammer Berlin (FBB) gestellt werden. Die Antragstellung muss bis spätestens sechs Monate nach Ausbildungsbeginn erfolgen und ist bereits nach Abschluss des Ausbildungsvertrages möglich. mehr

Verbundausbildung, 2.1 VwV

Im eigenen Betrieb können nicht alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden? Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit, die Kosten einer Verbundausbildung mit anderen Betrieben, Bildungsträgern oder schulischen / hochschulischen Einrichtungen mit Sitz im Land Berlin zu bezuschussen, um die Ausbildungsqualität sicherzustellen. mehr

auswärtige Berufsschule in sog. Splitterberufen, 2.2 VwV

Splitterberufe sind die Ausbildungsberufe, die im Land Berlin so selten ausgebildet werden, dass keine eigene Berufsschulklasse zustande kommt. mehr

benachteiligte Jugendliche, 2.4 VwV

Jugendliche mit fehlender oder geringer schulischer Qualifikation haben schlechtere berufliche Startchancen. Durch das Förderprogramm wird diesen Jugendlichen vielfach eine berufliche Integration ermöglicht. mehr

Frauen in sog. frauenatypischen Berufen, 2.5 VwV

Die traditionellen Männerberufe sind Frauen weitgehend verschlossen. Berliner Unternehmen erhalten Anreize, Mädchen bzw. junge Frauen in diesen Berufen auszubilden. mehr

Alleinerziehende, 2.6 VwV

Als allein erziehend gelten ledige, geschiedene, verwitwete sowie von ihren Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen getrennt lebende Personen, die allein in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben. mehr

Auszubildende aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen, 2.7 VwV

Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz durch Konkurs, Insolvenz oder Betriebsstilllegung verlieren, können ihre Ausbildung nicht beenden und haben damit schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. mehr

 

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