
Aktuelles

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Antragsfrist für die Ausbildungsrunde 2012/2013
Bitte beachten Sie die Antragsfrist gemäß Abschnitt 4.1 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsvorschriften von 6 Monaten ab Beginn des Ausbildungsverhältnisses.
Dementsprechend müssen Förderanträge zur Ausbildungsrunde 2012/2013 -zum Beispiel mit Ausbildungsbeginn zum 01.09.2012 spätestens am 28.02.2013 oder mit Ausbildungsbeginn zum 01.08.2012 spätestens am 31.01.2013- bei der Handwerkskammer eingehen.
Verspätet eingereichte Förderanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Antragstellung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich.
Neues Formular zur Teilnahmebestätigung bei auswärtigem Berufsschulunterricht
Bitte benutzen Sie zum Nachweis der Teilnahme am Berufsschulunterricht außerhalb Berlins in sog. Splitterberufen zukünftig das neue Musterformular.
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