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Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseAusländische Qualifikationen

Das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", kurz Anerkennungsgesetz, bietet Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen die Möglichkeit, ihre beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten überprüfen zu lassen.



 Wer ist antragsberechtigt?



Fachkräfte, die über einen formalen, im Herkunftsland staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss verfügen, können seit 2012 Ihre ausländische Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss überprüfen lassen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz). Wer nur Berufserfahrung hat, nur einen Kurs besucht oder nur eine Prüfung abgelegt hat ist nicht antragsberechtigt und kann nicht zum Anerkennungsverfahren zugelassen werden.



Wer kann bei der Handwerkskammer Berlin einen Antrag stellen?



Die Handwerkskammer Berlin ist die zuständige Stelle für Berufe im Handwerk, wenn Sie bereits in Berlin leben oder arbeiten oder ein verbindliches Stellenangebot aus Berlin haben.

Berliner Handwerksbetriebe können für eine Fachkraft, die noch im außereuropäischen Ausland lebt, einen Antrag nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellen. Bitte informieren Sie sich auf der Seite  Make it in Germany und lassen Sie sich von der Handwerkskammer Berlin beraten.



Wer ist für Fachkräfte zuständig, die nicht im Handwerk arbeiten?



Fachkräfte, die keinen Beruf im Handwerk gelernt haben, informieren sich bitte über den Anerkennungsfinder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,  welches die für sie zuständige Stelle ist.



Wer ist für Fachkräfte zuständig, die noch im Ausland leben und noch keinen Wohn- oder Arbeitsort in Deutschland haben?



Diese Fachkräfte nehmen bitte Kontakt auf mit der Zentralen Servicestelle für Berufsanerkennung (ZSBA). Die Beratungsfachkräfte der ZSBA helfen, die richtigen Unterlagen für die Antragstellung zusammenzustellen und begleiten die Antragstellenden (kostenfrei) vom Beginn des Anerkennungsverfahrens bis zur Einreise nach Deutschland. Bitte senden Sie hierzu diesen Registrierungsbogen zusammen mit einem aktuellen, lückenlosen tabellarischen beruflichen Lebenslauf an die folgende Mailadresse:  zav.recognition@arbeitsagentur.de



Ablauf des Anerkennungsverfahrens bei der Handwerkskammer Berlin



Voraussetzung für den Zugang zum Anerkennungsverfahren



Die Voraussetzung für ein Anerkennungsverfahren ist eine formale, staatliche oder staatlich anerkannte ausländische Berufsausbildung. Diese Ausbildung muss zudem einen ausreichenden Stundenumfang und eine ausreichende Dauer haben, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Sehr kurze oder rein private Ausbildungen sind Qualifizierungen und berechtigen nicht zur Antragstellung, bzw. der Antrag würde kostenpflichtig abgelehnt.



Erstberatung und Vorprüfung



Der erste Schritt ist eine Erstberatung per Telefon, Email oder online. Im zweiten Schritt erfolgt eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Dokumente, damit Sie wissen, ob Sie antragsberechtigt sind. Die Antragstellung selbst ist dann gebührenpflichtig, auch wenn das Ergebnis negativ ist oder wir den Antrag ablehnen müssen. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, dass Sie die Vorabprüfung durchführen lassen.

Folgende Unterlagen sind für die Vorprüfung notwendig

  • Nachweis des Ausbildungsabschlusses und Berufsschulzeugnisse (Farbkopien der Originale und Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer - ausschließlich als PDF-Format)
  • Lückenloser tabellarischer beruflicher Lebenslauf
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Nach der Vorprüfung können wir Ihnen sagen, ob Sie antragsberechtigt sind, informieren Sie über die voraussichtlichen Kosten und senden Ihnen auf Wunsch das Antragsformular zu.



Antragstellung und Bewertung



Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die voraussichtlichen Kosten und die Information, ob wir noch weitere Dokumente benötigen.

Folgende weitere Unterlagen sind für die Bewertung hilfreich

  • Qualifizierte Arbeitszeugnisse mit einer ausführlichen Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten
  • Sonstige Nachweise (z.B. berufliche Fort- oder Weiterbildungen)

Wenn die Gebühr überwiesen wurde und die Unterlagen vollständig sind, beginnen wir mit der Bewertung Ihrer eingereichten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags bis zu drei Monate dauern kann.

Wenn die Unterlagen nicht aussagekräftig sind, haben wir die Möglichkeit, zusätzlich eine kostenpflichtige Qualifikationsanalyse durchzuführen. In der Qualifikationsanalyse können Sie in einem Fachgespräch oder durch praktische Arbeiten zeigen, welche beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten Sie haben. Hierzu sind Deutschkenntnisse und einschlägige Berufserfahrungen erforderlich.

Nach der Bewertung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Dieser Bescheid beschreibt Ihre Berufsqualifikationen und die Unterschiede im Vergleich zur deutschen Ausbildung. Sie erhalten aber KEINEN deutschen Gesellen- oder Meisterbrief.



Was sind mögliche Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens?



  • Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, wird eine „vollständige Gleichwertigkeit“ bescheinigt. Inhaber*innen einer Gleichwertigkeitsbescheinigung werden rechtlich genauso behandelt wie Personen mit einem entsprechenden deutschen Berufsabschluss.
  • Wenn wesentliche Unterschiede, aber auch vergleichbare Qualifikationen vorhanden sind, wird eine „teilweise Gleichwertigkeit“ festgestellt.
  • Wenn die Berufsausbildungen nicht vergleichbar sind oder es kaum nennenswerte ähnliche Ausbildungsinhalte gibt, ist das Ergebnis „keine Gleichwertigkeit“.

Werden wesentliche Unterschiede zu einer Meisterqualifikation in einem zulassungspflichtigen Handwerk festgestellt (reglementierter Beruf), wird die Handwerkskammer im Anerkennungsbescheid festlegen, welche Anpassungslehrgänge oder andere Ausgleichsmaßnahmen abzulegen sind.



Was kostet das Anerkennungsverfahren?



Gemäß der Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin beträgt die Rahmengebühr für die Antragsbearbeitung 100,00 bis 600,00 EUR. Möglicherweise kommen auf Sie weitere Kosten für die Beschaffung und Übersetzung von Dokumenten und Lehrplänen sowie für die Durchführung einer Qualifikationsanalyse hinzu.

Die Kosten des Anerkennungsverfahren sind von Ihnen als Antragsteller*in zu tragen. Wenn Sie bereits in Berlin leben, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter oder eine  andere Stelle übernommen werden. Die Förderung ist VOR der Antragstellung zu beantragen.



Wie geht es nach dem Anerkennungsverfahren weiter?



Wenn Sie bereits in Berlin leben



Wenn Sie aufgrund von wesentlichen Unterschieden zwischen Ihrer Berufsqualifikationen und der deutschen Ausbildung eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten haben, können Sie über Anpassungs-qualifizierungen die festgestellten Unterschiede ausgleichen und ggf. eine volle Gleichwertigkeit erreichen. Anpassungsqualifizierungen können im Betrieb stattfinden oder in Form von Kursen. Die Berater*innen der Handwerkskammer und deren Partner*innen beraten Sie hierzu und helfen, einen Qualifizierungsplan zu erstellen. Wenn Sie die Anpassungsqualifizierungen erfolgreich absolviert haben, können Sie einen (kostenpflichtigen) Folgeantrag stellen und wir bewerten Ihre Qualifikationen erneut.



Wie geht es weiter, wenn Sie noch nicht in Deutschland leben?



Für alle Fragen rund um die Einwanderung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz informieren Sie sich bitte hier:  www.make-it-in-germany.com/de/



 

Kontakt

Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie persönliche Beratung. Wir erklären Ihnen das Verfahren und beantworten Ihre Fragen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch!

  030 25903 - 487

  Anerkennung@hwk-berlin.de







Relevante Informationen und Links zum Anerkennungsverfahren



Die gesetzliche Grundlage: Das sogenannte "Anerkennungsgesetz"

Das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" - kurz: Anerkennungsgesetz - ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz besitzen alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss.



Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz



Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Anerkennung gibt es auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ - neben Deutsch und Englisch auch in weiteren Sprachen.



Merkblatt der Handwerkskammer Berlin



Wir haben für Sie ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen rund um die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses zusammengestellt.



BQ-Portal



Das Portal des Instituts der deutschen Wirtschaft ist das zentrale Informationsportal zu ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland und richtet sich insbesondere an Unternehmen.



Make it in Germany



Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland bietet Informationen in verschiedenen Sprachen zu allen Fragen rund um die Einreise ausländischer Fachkräfte.



Anerkennung in Deutschland



Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beinhaltet weitreichende Informationen in verschiedenen Sprachen zu allen Fragen der Anerkennung. Hier finden Sie auch die für Sie zuständige Stelle für die Anerkennung.



Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)



Die zentrale Servicestelle Berufsanerkennung ergänzt das bestehende Beratungsangebot und richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen. Sie unterstützt von der Beratung bis zur Antragstellung und ist unter folgender Adresse zu erreichen:

  recognition@arbeitsagentur.de



Beratung für Anerkennungsinteressierte in verschiedenen Sprachen



Das IQ-Netzwerk in Berlin bietet Beratung in verschiedenen Sprachen an.



Kontakt





Unterstützung bei der Anpassungsqualifizierung

Eine Anpassungsqualifizierung ist für Sie genau das Richtige, wenn Sie

  • einen ausländischen Berufsabschluss,
  • das Anerkennungsverfahren bereits durchlaufen und
  • einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss erhalten haben.

Genau hier setzt unsere Unterstützung bei der Anpassungsqualifizierung an:

Wir planen mit Ihnen eine Qualifizierung, die passgenau auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist.

Wir bieten Ihnen Unterstützung an bei der Suche nach dem passenden Qualifizierungsangebot in Berlin. Denkbar wären Praktika in Handwerksbetrieben oder auch Kurse mit handwerklich-praktischen Inhalten, die von Bildungsanbietern durchgeführt werden.

Wir begleiten Sie während der gesamten Phase Ihrer Anpassungsqualifizierung.



Warum sollten Sie Anpassungsqualifizierungen absolvieren?



Insbesondere deshalb, weil Sie nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung die Möglichkeit haben, die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Abschlusses mit einem deutschen Abschluss zu beantragen. Wenn Sie diese bescheinigt bekommen, können sich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Sie schaffen sich damit beste Voraussetzungen für Ihren beruflichen Aufstieg. Nicht zu vergessen - mit der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Abschlusses beispielsweise mit der deutschen Meisterqualifikation haben Sie in vielen Handwerksberufen die Möglichkeit, Ihren eigenen Betrieb zu eröffnen.



Kontakt



Berufliche Anerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung

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UBAHWK – Angebot für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Berlin

Das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung - Handwerk (UBAHWK) unterstützt Berliner Handwerksbetriebe bei der Gewinnung und Sicherung ihrer Fachkräfte durch das Instrument der beruflichen Anerkennung.

Unser Angebot beinhaltet diese kostenfreien Dienstleistungen:

  • Wir informieren zum Anerkennungsverfahren bei unserer Anerkennungsstelle
  • Wir prüfen die Eignung von möglichen Kandidatinnen und Kandidaten eines Anerkennungsverfahrens
  • Wir sichern vorab die Übernahme von Kosten eines Anerkennungsverfahrens
  • Wir begleiten während des gesamten Anerkennungsprozesses
  • Wir besprechen konkrete Schritte nach dem Anerkennungsverfahren (Qualifizierung)       

   

Berufliche Anerkennung - Was ist der Mehrwert für Betriebe?

Durch eine berufliche Anerkennung wird es den Betrieben möglich sein,

  • Mitarbeiter*innen zu finden und zu binden,
  • attraktive Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können,
  • unentdeckte Potenziale in der Belegschaft zu heben,
  • Beschäftigte gezielt weiterzubilden sowie
  • Qualitätsstandards zu sichern.


Weiterführende Informationen/Informationsmaterial

Neuer Best-Practice-Film des Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“- Berufsanerkennung im Tischlerhandwerk:



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Kontakt

Dilek Intepe

Tel. +49 30 259 03 - 376

intepe--at--hwk-berlin.de

 

Koordination/Laufzeit

Das Projekt UBAHWK wird koordiniert von der   Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. Die Laufzeit des Projekts UBAHWK ist bis zum 31. Dezember 2024.







Fördergeber

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