
Handwerk: Erleichterter Hochschulzugang für Berufstätige ist ein erster Schritt in die richtige Richtung
Pressemitteilung der Handwerkskammer Berlin
Der vom Senat beschlossene Entwurf zum Berliner Hochschulgesetz stellt aus Sicht des Handwerks eine Verbesserung der bisherigen Regelung dar. Mit der Novelle soll der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2009 umgesetzt werden. Insbesondere die Aufhebungen der vorläufigen Immatrikulation für Studienbewerber mit beruflicher Qualifizierung und der restriktiven Zulassungsregelung für Meister und Absolventen von Fortbildungsabschlüssen treffen auf Zustimmung.
"Die Richtung stimmt", so der Geschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Ulrich Wiegand. "Dennoch: Mit etwas mehr Mut, über die KMK-Empfehlung hinauszugehen, hätten wir ein deutlich besseren Ergebnis erhalten." Der heute in einer Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus beratene Gesetzesentwurf gehe in wichtigen Punkten nicht weit genug. So blieben die formalen Hürden für beruflich Qualifizierte unangemessen hoch. Beruflich Qualifizierte ohne berufliche Aufstiegsfortbildung erhalten nach dem Gesetzesentwurf bei vorliegender dreijähriger Berufspraxis im erlernten Beruf lediglich eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
"Wer es mit der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ernst meint, muss dafür sorgen, dass die durch Berufspraxis und Berufsbildung erworbenen studienrelevanten Kompetenzen den Stellenwert erhalten, der ihnen zukommt", so Wiegand.
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